Neuaufnahmen
Um
dem wachsenden Interesse an einer Mitgliedschaft im Bundesverband
Trauerbegleitung e.V. gerecht zu werden und die Qualität unserer Arbeit
weiterhin sichern zu können, werden neue Anträge für eine Mitgliedschaft im BVT
erst 2014 wieder angenommen! Wir danken für Ihr
Verständnis!
Die Mitgliedschaft ist nicht an Organisationen sondern ausschließlich an Personen gebunden.
Zur Entscheidung bitten wir um folgende Unterlagen:
- Information zum Träger
- Information zur Durchführung der Fort- und Weiterbildungskurse
- Curriculum
- Bisherige Fortbildungskurse - Evaluation
- Berufliche Biographie des Leitungsteams/der Durchführenden
- Referenzen von zwei Mitgliedern des BV-Trauerbegleitung
(wählen Sie dazu bitte zwei Mitglieder des BV-Trauerbegleitung
in Ihrer Region und suchen Sie vor Ort Kontakt und Gespräch).
Wir bitten Sie, diese Unterlagen an folgende BVT-Mitglieder auf dem Postweg zu schicken:
Eine Entscheidung kann erst stattfinden, wenn alle Unterlagen allen vier
Mitgliedern der Neuaufnahme-Kommission vorliegen.
In der Regel wird dann innerhalb von drei Monaten über den Antrag entschieden,
spätestens nach der nächsten BVT-Konferenz.
Nach Vorlage der Unterlagen und einem Beschluss des Bundesverbandes setzen wir
uns wieder mit Ihnen in Verbindung.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!