Rahmenbedingungen der Basisqualifizierungen

Voraussetzung

  • in der Regel ehren- oder hauptamtliche Erfahrung im Praxisfeld Trauer
  • Mindestalter 24 Jahre
  • Bereitschaft zur Selbsterfahrung
  • psychische Belastbarkeit
  • Schlüsselkompetenzen für die Arbeit mit Trauernden, aber nicht zwingend eine Berufsausbildung
  • Respekt vor Menschen verschiedener Weltanschauungen

Anamnese/Klärungsgespräch vor Beginn der Basisqualifizierung

  • Die folgenden Punkte sind keine zwingenden Ausschlusskriterien, gelten aber als klärungsbedürftig und müssen vor einer Zusage erwogen werden.
  • Hinterfragen der Motivation
  • Bereitschaft zur Selbsterfahrung
  • Betrachtung der Trauerbiografie
  • gesundheitliche Beeinträchtigungen
  • Therapieerfahrungen
  • Einnahme von Psychopharmaka

Organisatorische Rahmenbedingungen

  • Die Arbeitsinfrastruktur wird derart gestaltet, dass sie wissens-, gruppen- und prozessorientiertes Lernen fördert.
  • Der Wissenserwerb wird unterstützt durch Zugang zu Fachliteratur und anderen fachbezogenen Medien.
  • Die Fortbildungsinhalte werden mindestens zu 80% innerhalb der Präsenzphase vermittelt.