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Rahmenbedingungen der Basisqualifizierungen
Voraussetzung
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in der Regel ehren- oder hauptamtliche Erfahrung
im Praxisfeld Trauer
- Mindestalter 24 Jahre
- Bereitschaft zur Selbsterfahrung
- psychische Belastbarkeit
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Schlüsselkompetenzen für die Arbeit mit Trauernden,
aber nicht zwingend eine Berufsausbildung
- Respekt vor Menschen verschiedener Weltanschauungen
Anamnese/Klärungsgespräch vor Beginn der Basisqualifizierung
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Die folgenden Punkte sind keine
zwingenden Ausschlusskriterien,
gelten aber als klärungsbedürftig
und müssen vor einer Zusage
erwogen werden.
- Hinterfragen der Motivation
- Bereitschaft zur Selbsterfahrung
- Betrachtung der Trauerbiografie
- gesundheitliche Beeinträchtigungen
- Therapieerfahrungen
- Einnahme von Psychopharmaka
Organisatorische Rahmenbedingungen
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Die Arbeitsinfrastruktur wird derart
gestaltet, dass sie wissens-,
gruppen- und prozessorientiertes
Lernen fördert.
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Der Wissenserwerb wird unterstützt
durch Zugang zu Fachliteratur und
anderen fachbezogenen Medien.
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Die Fortbildungsinhalte werden mindestens
zu 80% innerhalb der Präsenzphase vermittelt.