Über die Teilnahme an Kursen zur Trauerbegleitung entscheiden die jeweiligen Anbieter.
Die Vergabe von Zertifikaten nach BV-Trauerbegleitung-Standards setzt Fortbildungen nach den unten beschriebenen Kriterien voraus.
Die Fortbildungen zur Qualifizierung in Trauerbegleitung sind keine Berufsausbildungen, sondern ergänzende Qualifikationen.